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Ei Electronics

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Was wir Ihnen bieten.

Professionelle und herstellerunabhängige Beratung durch langjährige Erfahrung

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Q-zertifizierte Montage nach DIN-Norm

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Dokumentation der Montagearbeiten und der Wartung

Wir erledigen für Sie den Schriftverkehr mit den Mietern

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Direkte Ansprechpartner ohne lange Warteschleifen

Kostenlose 24-Stunden Rauchmelder-Hotline 

2 Stunden Reaktionszeit

Qualität

Zuverlässigkeit

Informationsübersicht zum Rauchwarnmeldergesetz.

Übersicht zur Rauchmelderpflicht in Bayern

Das Gesetz zur Rauchwarnmelderpflicht ist am 25. September 2012 in Kraft getreten. Für alle Neubauten sind Rauchmelder ab 01. Januar 2013 bereits Pflicht. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist (Fertigstellung vor dem 01. Januar 2013) bis zum 31.12.2017. Die Rauchwarnmelder müssen mindestens in jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in den Fluchtwegen montiert werden. Dazu zählen z.B. Flure, aber auch Aufenthaltsräume die als Fluchtweg dienen Geregelt ist die Rauchmelderpflicht in Bayern im §46 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

Wo sind gemäß der gestzlichen Regelung Rauchmelder anzubringen?

Rauchwarnmelder müssen mindestens in jedem Schlaf- und Kinderzimmer, sowie in den Fluchtwegen montiert werden! Dazu zählen Flure, aber auch Aufenthaltsräume die als Fluchtweg dienen.

§ 46 (4) BayBO

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Für Wohnungsunternehmen: Welche Maßnahmen sind zur Erfüllung der gesetzlichen Regelung zu tätigen?

Die Montage von Rauchwarnmeldern. Das bedeutet: Termine müssen abgestimmt werden und Geräte in den gesetzlichen vorgeschriebenen Räumen gemäß DIN-Norm installiert werden. Des weiteren muss eine Einweisung erfolgen und die Bedienungsanleitungen müssen Ihren Mietern übergeben werden. Jährliche Wartung: Jährlich müssen Termine mit Ihren Mietern abgestimmt werden, um die Funktionalität der Geräte zu überprüfen. Des Weiteren muss die Prüfung in Form einer Dokumentation festgehalten werden. Störungsbeseitigung: Treten Störungen auf, muss unmittelbar reagiert werden, um diese zu beseitigen. Wir ünterstützen Sie gerne bei der Umrüstung mit unserem Komplett-Service.

 

Unsere Rauchwarnmelder.

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Zertifizierung nach Q und VDS

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Mehrfacher Testsieger der Stiftung Warentest

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10 Jahre Garantie

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Geringste Reklamationsquote auf dem Markt

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Entwicklung und Produktion in Deutschland

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Schlafzimmertauglich da keine blinkende Lichtdiode verbaut ist

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Strahlungsfrei

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Test- und Stummschaltknopf ist deutlich vom Boden aus zu erkennen und einfach zu erreichen (auch für ältere Mieter/innen)

Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie fragen oder benötigen Sie Hilfe? Dann zögern Sie bitte nicht mit uns Kontakt aufzunehmen! 

Klicken Sie hierfür einfach auf Kontakt